Diese Überprüfung anhand von Sanktionslisten soll sicherstellen, dass das Max-Planck-Institut keine „Finanzmittel, wirtschaftliche Ressourcen und technische Hilfe jeglicher Art“ an bestimmte natürliche oder juristische Personen, Vereinigungen oder Organisationen bereitstellt, die auf Sanktionslisten aufgeführt sind, da dies gemäß den EU-Embargovorschriften grundsätzlich verboten ist.
Um diese Einhaltung zu gewährleisten, werden alle Besucher und Besuchergruppen einer kurzen Überprüfung anhand von Sanktionslisten über dieses Online-Formular unterzogen.
Wer füllt es aus?
Die Person, die den Besuch organisiert und sich um die Gäste kümmert – in der Regel der Gruppenleiter – ist für das Ausfüllen dieses Formulars verantwortlich.
Was ist ein Besucher?
Ein Besucher ist jemand, der aus wissenschaftlichen Gründen für einen kurzen Zeitraum (1 Tag – 4 Wochen) persönlich zu unserem Institut kommt.
Ein Gast, der länger als 4 Wochen bleibt, muss einen Gastvertrag oder einen Arbeitsvertrag haben (bitte wenden Sie sich an personalvw@mpi-susmat.de).
Ehemalige Mitarbeiter gelten ebenfalls als Besucher, wenn sie keinen Vertrag mehr haben.
Wie Sie dieses Verfahren Ihren Besuchern erklären können
Wir verstehen, dass es möglicherweise unangenehm ist, Ihre Besucher nach ihrem vollständigen Namen und ihrem Reisepass zu fragen. Hier ist ein Vorschlag für einen Satz, den Sie verwenden könnten:
„Die Max-Planck-Gesellschaft verlangt vor der Ankunft aller Besucher eine Sicherheitsüberprüfung. Bitte senden Sie uns Ihren vollständigen Namen (wie in Ihrem Reisepass angegeben) und das Land, dessen Reisepass Sie besitzen, damit wir die Sicherheitsüberprüfung durchführen können.“
Ausnahmen für die Überprüfung:
Besucher mit einem EU-Reisepass oder einem Reisepass aus einem der folgenden Länder müssen NICHT über dieses Formular überprüft werden:
Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein, Großbritannien, USA.
Was passiert als Nächstes?
Die Überprüfung wird innerhalb von 2–3 Werktagen abgeschlossen sein.
Sie erhalten die Genehmigung per E-Mail.
Wir werden Sie kontaktieren, wenn eine vollständige Exportkontrolle (ähnlich der Exportkontrolle für Mitarbeiter) erforderlich ist. In den meisten Fällen ist dies jedoch nicht zu erwarten.